Dienstrecht

Die GÖD im Bundesheer führt für dich die Verhandlungen mit der Dienstgeberseite in sämtlichen Bereichen des Dienst- und Pensionsrechtes zur stetigen Verbesserung der Dienstnehmersituation im öffentlichen Dienst (dazu gehört auch die Bewertung und Begutachtung von Gesetzesentwürfen und Regierungsvorlagen)


Dienstrechtsnovelle 2017

Am 13. Dezember 2017 hat der Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ die Dienstrechtsnovelle 2017 beschlossen. Ab 1. Jänner 2018 werden die Gehälter der BeamtInnen des Dienststandes und die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit einem Sondervertrag, in dem keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist, um 2,33 % erhöht. Dasselbe gilt für die Zulagen und Vergütungen, die im Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückt sind, mit Ausnahme des Kinderzuschusses.

Neben der Gehaltserhöhung konnte die Gewerkschaft weitere Änderungen durchsetzen. Nähere Informationen entnimm bitte der GÖD – Info vom 18.Dezember 2017 im Anhang.


Ein weiterer Erfolg: Volle Anrechnung der Zeiten als Zeitsoldat

Mit dem Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 wurde einer jahrelangen Forderung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Rechnung getragen. Nach bisher geltendem Recht wurden Zeiten der Leistung des Präsenzdienstes für die Erfüllung der Voraussetzungen fr die Inanspruchnahme der Lanzeitversichertenregelung („Hacklerregelung“) nur im Ausmaß von höchstens 30 Monaten berücksichtigt.
Da in der Vergangenheit der Präsenzdienst als freiwillig verlängerter Grundwehrdiener bzw. als Zeitsoldat in vielen Fällen bedeutend über den Zeitraum von 30 Monaten hinaus geleistet wurden (im Extremfall bis zu 15 Jahre), wird nunmehr diese Deckelung ersatzlos gestrichen.
Für Vertragsbedienstete gilt diese Neuregelung ab dem 1. Juli 2017, für BeamtInnen ab dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag.

Nähere Infos entnimm bitte unserer GÖD-Info im Anhang!