Mit einem Schreiben des BMLV vom Dezember 2018 wurden die Naturalwohnungsnutzer im Wesentlichen darüber informiert, dass das Finanzamt Wien 1/23 im Rahmen einer Steuerprüfung des Rechnungshofes zu dem Ergebnis gekommen ist, dass für Naturalwohnungen Lohnsteuernachzahlungen durch die  Nutzer ab dem Jahr 2010 zu erstatten sind.

Im Flugblatt beantworten wir die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Das Flugblatt zum Download alsPDF

Post Author: Reinhard Atteneder